Vor der Ernennung war den Gläubigern der konkursiten Firma durch Zirkularschreiben und Publikationen in den Amtsblättern der Kantone Solothurn und Aargau sowie im Schweiz. Handelsblatt Gelegenheit gegeben worden, bis am 16. August 1977 Einsprache zu erheben. Nachdem keine Einsprache eingegangen war, galt die ausserordentliche Konkursverwaltung in der Person von K. R. als errichtet. K. R. nahm die Geschäftsführung auf.