unregelmässige Arbeitsweise, Trinken, Aufenthalt in psychiatrischen Kliniken, Drohen mit dem Verkauf des Hauses, Gefahr der Verarmung der Familie).Die Vormundschaftsbehörde hat mit der gebührenden Gründlichkeit die Frage einer allfälligen Entmündigung abgeklärt und schliesslich pflichtgemäss Klage eingereicht.