SOG 1976 Nr. 3 Art. 602 ZGB; § 38 ZPO. - Eine Erbengemeinschaft bildet im Prozess eine notwendige Streitgenossenschaft. Auf die Appellation nur eines Miterben ist wegen fehlender Legitimation nicht einzutreten. 1. Hans Ulrich H. klagte gegen die Erbengemeinschaft H., bestehend aus der Erstbeklagten Anna H., dem Zweitbeklagten Kurt H. und Drittbeklagten Erich H..Er stellte das Begehren, "es sei das Grundstück Nr. 706 Acker auf der Leimgruben" dem Kläger zu Alleineigentum zuzuweisen. In der Klageantwort beantragte der Drittbeklagte Erich H., die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. Das Amtsgericht wies das Grundstück dem Kläger zu Alleineigentum zu.