Er ist deswegen in ständiger Behandlung bei Dr. W. Wegen der Antikoagulation musste er letztes Jahr zweimal Dr. V. in Anspruch nehmen. Art. 16 der VO III KUVG bezeichnet alle Leistungen als Versicherungsgewinn, welche die volle Deckung des Erwerbsausfalles, der Krankenpflegekosten und anderer krankheitsbedingter nicht anderweitig gedeckter Kosten des Versicherten übersteigen, Einem Versicherten darf aus der Versicherung kein Gewinn erwachsen (Art. 26 Abs. 1 KUVG).Zum Zwecke der Überprüfung einer allfälligen Überversicherung haben die Mitglieder der Kasse die notwendigen Belege vorzuweisen (Art. 30 der Statuten).