Ein Erwerbsausfall wird seitens des Versicherten nicht geltend gemacht, hingegen behauptet er, es entstünden ihm mit seiner krankheitsbedingten Diätkost vermehrte Auslagen. Der Versicherte leidet an einem Status nach Herzinfarkt, Diabetes und Hypertonie. Er ist deswegen in ständiger Behandlung bei Dr. W. Wegen der Antikoagulation musste er letztes Jahr zweimal Dr. V. in Anspruch nehmen.