SOG 1976 Nr. 36 Art. 16 VVo III zum KUVG. Anforderungen an den Nachweis, dass aus der Krankheit weitere nicht gedeckte Kosten im Sinne dieser Bestimmung entstanden sind. Insbesondere zum Nachweis der Kosten für krankheitsbedingte Diät. Die Krankenkasse behauptet, sie sei für das versicherte Krankengeld nicht leistungspflichtig, weil der Beschwerdeführer als AHV-Rentner keinen Erwerbsausfall erleide und auch keine krankheitsbedingten, nicht anderweitig gedeckten Kosten nachweisen könne. Ein Erwerbsausfall wird seitens des Versicherten nicht geltend gemacht, hingegen behauptet er, es entstünden ihm mit seiner krankheitsbedingten Diätkost vermehrte Auslagen.