Die Baukommission der Einwohnergemeinde Dornach wies die Einsprachen ab. Gegen die Abweisung ihrer Einsprachen erhoben verschiedene Personen, darunter Herr P. B. beim Baudepartement des Kantons Solothurn Beschwerde. Das Baudepartement entschied, dass auf die Beschwerden nicht eingetreten werde. Gegen diesen Entscheid erhoben die bisher am Verfahren Beteiligten keine Beschwerde. Dagegen reichte der Schweizer Heimatschutz beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Er war bisher am Verfahren nicht beteiligt. 2. Der Schweizer Heimatschutz erklärt, er trete "intervenientsweise in die Beschwerde des Herrn P. B. ein"