SOG 1976 Nr. 34 § 41 ff. ZPO in Verbindung mit § 58 VRG; § 12 VRG: - Nebenintervention im verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren? (Erw. 2). - Wer sich am vorhergehenden Verfahren nicht als Partei beteiligt hat, ist (in der Regel) nicht beschwert und deshalb zur Beschwerde nicht legitimiert. (Erw. 3). 1. Die Allgemeine Antroposophische Gesellschaft Dornach reichte ein Baugesuch ein für den Bau eines Studentenheimes, das rund 200 m nordöstlich des Goetheanums in Dornach erstellt werden soll. Gegen dieses Bauvorhaben wurden verschiedene Einsprachen erhoben. Die Baukommission der Einwohnergemeinde Dornach wies die Einsprachen ab.