es geht nicht nur um die Frage, ob es für das Ortsbild immer noch als zu gross erscheint. Es geht nicht an, der zuständigen Gemeindebehörde eine umfassende Überprüfung, bei der es u. a. um die Anwendung von autonomem Gemeinderecht gehen kann, wegzunehmen und sie lediglich als Partei, die sich vernehmen lassen darf, zu begrüssen. Aber auch die sogenannten Nachbarinteressen sind nicht genügend gewahrt, wenn lediglich den bisherigen Einsprechern Gelegenheit gegeben wird, sich mit dem neuen Projekt auseinanderzusetzen und bei der Beschwerdeinstanz Einwendungen zu erheben. Es ist durchaus möglich, dass nun gegenüber dem ganz neuen Projekt andere Leute neue Einwände zu erheben haben.