Es ist den Beschwerdeführern, insbesondere auch der Gemeinde, nicht zuzumuten, sich beim Baudepartement an einer Art "Einspracheverfahren" zu beteiligen, welches eine genaue Auseinandersetzung mit den vollständig neuen Plänen erfordert, wenn dieses Verfahren gar nicht zulässig und ein neues Baugesuch nötig sein sollte. Das Baudepartement hat in richtiger Erkenntnis der Tragweite der ganzen Angelegenheit seine Verfügung als beschwerdefähig bezeichnet und die Beschwerdemöglichkeit den Einsprechern eröffnet.