SOG 1976 Nr. 33 § 66 VRG; § 11 Abs. 3 NBR. - Zur Möglichkeit, gegen "Zwischenentscheide" Beschwerde zu erheben (Erw. 2); - Wie weit können Bauprojekte im Laufe des Baubewilligungsverfahrens abgeändert werden, ohne dass neu publiziert werden muss? (Erw. 3). Die Landwirtschaftliche Genossenschaft Sch. möchte in D. ein Silogebäude erstellen. Dagegen sind zahlreiche Einsprachen erhoben worden. Die Baubewilligung wurde nicht erteilt. Die Bauherrschaft erhob Beschwerde.