Mit Beschluss vom 8. November 1974 genehmigte der Regierungsrat den Strassen- und Baulinienplan Altmatt/Neuhüslermatt der Einwohnergemeinde Wangen. Für die Verlängerung der Neuhüslermattstrasse benötigt die Gemeinde von J. S. rund 61 m2 Land ab Grundstück GB Wangen Nr. 982. Da sich der Grundeigentümer mit dem von der Gemeinde offerierten Preis von Fr. 5.--/m2 nicht abfinden wollte, gelangte er an die Schätzungskommission.