SOG 1976 Nr. 32 §§ 60 ff. VRG; § 7 Abs. 2 Verordnung über das Enteignungsverfahren. - Prozessuales Verhältnis von Klagen aus formeller und Klagen aus materieller Enteignung: - Die Schätzungskommission darf, wenn aus formeller Enteignung geklagt wird, nicht von Amtes wegen auch eine Entschädigung aus materieller Enteignung (einem andern Klagegrund) zusprechen. - Vorgehen, wenn eine Klage aus formeller und eine Klage aus materieller Enteignung in engem Rechts- und Sachzusammenhang (Konnexität) stehen. 1. Mit Beschluss vom 8. November 1974 genehmigte der Regierungsrat den Strassen- und Baulinienplan Altmatt/Neuhüslermatt der Einwohnergemeinde Wangen.