24ter EGG sei die Härte gegenüber dem Pächter und seiner Familie. Die damaligen Entscheidungsgründe hätten zurecht zu einer Verlängerung des Pachtverhältnisses um ein Jahr geführt. Die Veränderung der wirtschaftlichen Situation rechtfertige nun aber eine weitergehende Erstreckung. Der Pächter stehe vor dem Abschluss der Meisterprüfung als Bauer und müsse nun den Hof verlassen, obwohl der Verpächter gar nicht in der Lage sei, den Hof zu bewirtschaften. - Der Verpächter machte in der Vernehmlassung geltend, der Wortlaut des Gesetzes sei eindeutig, Es sei nur eine einmalige Erstreckung des Pachtverhältnisses zulässig.