Beispiele von Tennisplätzen in der eigentlichen Wohnzone in der Stadt Solothurn und andern Orten, zeigen, dass keine übermässigen Immissionen entstehen. Im übrigen hat das Bau-Departement mit der Beschränkung der Spielzeit am Abend um 22.00 Uhr allen Eventualitäten Rechnung getragen. Auf Grund dieser zeitlichen Beschränkung am Abend sollten auch keine übermässigen Immissionen bezüglich Lichteinwirkung entstehen, sofern eine nicht blendende, fachmännisch richtig ausgeführte Lichtanlage erstellt wird, was bei einer Neuanlage der Fall sein wird und gegebenenfalls von der Baubehörde zu erzwingen wäre.