SOG 1976 Nr. 28 § 42 NBR; § 10 Baureglement Hofstetten. Zonengemässheit und Immissionsfrage bei einer grossen Tennisanlage. In einem Beschwerdeverfahren, das die Rechtmässigkeit eines Baugesuches für vier Tennisplätze mit einem Garderobegebäude und mit Parkplätzen in der Wohn- und Gewerbezone von Hofstetten betraf, hatte das Verwaltungsgericht u. a. zur Frage der Zonengemässheit und zur Immissionsfrage Stellung zu nehmen. Es führte dazu folgendes aus: Die geplante Tennisanlage kommt nach dem Zonenplan in die Wohn- und Gewerbezone WG 2 zu liegen, in der nach § 10 Buchstabe c des Baureglementes störungsfreie Betriebe zugelassen sind, die sich baulich dem Wohnbaucharakter unterordnen.