SOG 1976 Nr. 27 § 4 Abs. 1. lit. b NBR. Ob die Zufahrt genügt, ist nicht nur bei Neuüberbauungen, sondern auch bei Umbauten, die vermehrten Verkehr bewirken, zu überprüfen. § 4 Abs. 1 lit. b des Normalbaureglementes vom 28. Oktober 1959/26. Juni 1963 enthält über die Zufahrtsverhältnisse folgende Regelung: "Wo die zu überbauenden Grundstücke nicht an bestehenden öffentlichen Strassen und Wegen liegen, ist ein Ausweis über ein genügendes Zufahrtsrecht zu erbringen ..." Im neuen Baureglement der Gemeinde D. von 1973 findet sich keine entsprechende Bestimmung.