Solche Tiefen sind in der Praxis nicht bekannt. Nachdem die Gemeinde alle andern Liegenschaften sonst anschliessen konnte, wäre es für sie (wie wohl für jede andere Gemeinde!) unzumutbar gewesen, das Verbindungsstück im alleinigen Interesse von K. M. trotzdem zu erstellen und ebenso die Kanalisation Schulstrasse in der aussergewöhnlichen Tiefe von 6 m zu verlegen.