Der Vorteil ist der gleiche, auch wenn ihm dessen Ausnützung teurer zu stehen kommt als bei andern. Sonst dürfte wohl keine Schematisierung der Beiträge mehr erfolgen! Die Liegenschaft M. liegt in der zweiten Bautiefe. Es kann nichts dagegen eingewendet werden, dass die Gemeinde - nachdem für alle andern Liegenschaften eine Anschluss-möglichkeit realisiert werden konnte -, die Mehrkosten für den Verbindungsstrang für die Liegenschaft M. nicht auf sich nehmen wollte, auf den Verbindungsstrang verzichtete und K. M. zum Anschluss an die Kanalisation Schulstrasse verpflichtete.