aus diesen tieferen Liegenschaften muss dann das Wasser eben abgepumpt werden. Das wird sogar in einer dicht erschlossenen Stadt bei tiefen Kellern, Tiefgaragen usw. der Fall sein. Das führt dazu, dass Private in topographisch ungünstiger, (d. h. tieferer) Lage -- gleich wie Private in distanzmässig entfernterer Lage -- Mehrkosten wegen der Überwindung der Höhendifferenz zu tragen haben. Deswegen liegt aber noch kein Sonderfall vor, denn auch dieser Anstösser hat den gleichen Vorteil wie alle andern: nämlich den Kanalisationsanschluss mit der Abgabe der Abwässer. Der Vorteil ist der gleiche, auch wenn ihm dessen Ausnützung teurer zu stehen kommt als bei andern.