In der Praxis werden öffentliche Kanalisationsstränge normalerweise in einer Tiefe von zirka 2,00 bis 3,50 m verlegt, wie dies der Chef des Kantonalen Wasserwirtschaftsamtes in seinem Schreiben vom 21. September 1976 bestätigt hat. Diese Tiefe ergibt sich deshalb, weil man die Kellergeschosse topographisch normal hoch gelegener Gebäude anschliesst und dazu das Gefälle für die private Zuleitung einberechnen muss. Wegen einzelnen Liegenschaften den ganzen Kanal tiefer zu legen, ist unwirtschaftlich und belastet die Gemeinden unverhältnismässig hoch; aus diesen tieferen Liegenschaften muss dann das Wasser eben abgepumpt werden.