Die Gemeinde verlangte von K. M. die Bezahlung der normalen Kanalisa-tionsanschlussgebühr, wobei sie freiwillig noch einen Beitrag an die Kosten der Fäkalienpumpe zusicherte. K. M. machte geltend, es liege ein Sonderfall vor. Weil nicht das ursprüngliche Projekt ausgeführt worden sei, seien ihm im Vergleich zu den übrigen anschlusspflichtigen Grundeigentümern erhöhte Kosten für seine private Ableitung und für den Anschluss (Pumpe) entstanden. Er verlangte Übernahme dieser Kosten durch die Gemeinde und Verrechnung mit der Anschlussgebühr.