Die verkehrspsychologischen Gutachten sind heute ein in der Praxis der Strassenverkehrsbehörden eingebürgertes Beweismittel. Der Beschwerdeführer täuscht sich, wenn er meint, nur bei ihm basiere man den Entscheid auf ein solches Gutachten. Das Polizeidepartement hat eine Liste eingereicht, die über die von ihm in den Jahren 1974 und 1975 angeordneten verkehrspsychologischen Untersuchungen Auskunft gibt, Im Jahre 1974 waren es 79, im Jahre 1975 (bis Mitte Oktober) 63.