neben den beiden fahrlässigen Tötungen sind recht viele Strafen darunter, die vorwiegend in charakterlicher Beziehung zu denken geben. Wie kann überprüft werden, ob sich bezüglich charakterlicher Eignung etwas geändert hat? Selbstverständlich nützt eine Überprüfung der Sinnesorgane durch den Arzt, wie der Beschwerdeführer sie verlangt, nichts. Auch die Führerprüfung nützt hiefür nichts oder wenigstens zu wenig, denn für die kurze Zeit der Prüfung kann sich der betreffende Motorfahrzeugführer zusammennehmen; es fragt sich indessen, wie er sich nachher im Alltag verhalten wird.