Die Gesuche wurden abgelehnt. Nach Verlegung des Domizils in den Kanton Solothurn stellte XY das Gesuch um Wiedererteilung eines Führer- bzw. eines Lernfahrausweises auch bei den solothurnischen Behörden. Das Polizeidepartement ordnete - neben der Einholung von Polizeiberichten - eine psychologische Begutachtung durch ein verkehrspsychologisches Institut an. (Schon die basellandschaftlichen Behörden hatten bei Behandlung des letzten bei ihnen eingereichten Gesuches eine solche Begutachtung durchgeführt.) Gestützt auf den im Gutachten gestellten Antrag, es sei XY kein Führerausweis auszuhändigen, wies das Polizeidepartement dann das Gesuch ab. XY erhob beim Verwaltungsgericht Beschwerde.