SOG 1976 Nr. 24 Art. 14 Abs. 2 lit. d SVG. - Voraussetzungen für die Aufhebung einer Ausweissperre, die wegen charakterlicher Nichteignung ausgesprochen worden ist. - Wie kann überprüft werden, ob sich bezüglich charakterlicher Eignung Wesentliches geändert hat? - Bedeutung der psychologischen Begutachtung. Nach einem Unfall mit Todesfolge, für den XY verantwortlich war, wurde diesem von den damals zuständigen basellandschaftlichen Behörden der Führerschein auf unbestimmte Zeit entzogen. Die Behörden stützten sich auf Art. 14 Abs. 2 lit.