Dies umso mehr, als das französische Aussenministerium auch heute keinen neuen Entscheid nennen kann und sich auf Entscheide beruft, die mehr als zwanzig Jahre zurückliegen und alle mehr als zwölf Jahre vor der Auskunft 1965 gefällt wurden. Für die norwegische Botschaft bestand überhaupt keine Veranlassung, eine solche Abklärung vorzunehmen, nachdem sie im Besitze der Note von 1965 war und annehmen durfte, deren Inhalt gelte bis zu einem allfälligen Widerruf.