Der Einwand des Justiz-Departementes, es sei Sache der Botschaften, sich über allfällige Praxisänderungen betreffend den französischen ordre public laufend zu informieren, ist nicht überzeugend, zumal dieser ordre public durch Entscheide von Gerichten aus ganz Frankreich und eventuell sogar unterer und oberer Instanz bestimmt wird. Dies umso mehr, als das französische Aussenministerium auch heute keinen neuen Entscheid nennen kann und sich auf Entscheide beruft, die mehr als zwanzig Jahre zurückliegen und alle mehr als zwölf Jahre vor der Auskunft 1965 gefällt wurden.