Nun ist aber die Auskunft vom 30. Oktober 1974 29 Tage vor der Trauung der Beschwerdeführer (28. November 1974) der schweizerischen Botschaft gegenüber abgegeben worden, Offenbar ist die norwegische Botschaft vom französischen Aussenministerium nicht informiert worden und auch die schweizerische Botschaft hat offenbar diejenige Norwegens nicht über die strengere Ansicht informiert. Die norwegische Botschaft durfte demnach im Vertrauen auf die offizielle Auskunft des französischen Aussenministeriums aus dem Jahre 1965 die Trauung vornehmen, umso mehr als es sich um einen genau gleichen Fall wie damals handelte.