Aus der neuen Note des französischen Aussenministeriums vom 30. Oktober 1974 geht nicht hervor, wer diese neue, strenge Praxis begründet hat und seit wann sie datiert. Es ist durchaus möglich, dass die Auflassung ohne entsprechende Gerichtsentscheide strenger geworden ist. Jedenfalls werden keine Gerichtsentscheide zitiert. Auch die vom Verwaltungsgericht durch Vermittlung des Eidgenössischen Amtes für das Zivilstandswesen eingeholte neue Stellungnahme des französischen Aussenministeriums vom 11. Juni 1976 ist nicht präziser.