Im vorliegenden Fall handelt es sich wie 1965 um die Trauung eines Schweizers mit einer Norwegerin in der norwegischen Botschaft in Paris. Das Justizdepartement des Kantons Solothurn bestreitet nun aber, dass diese Eheschliessung dem französischen ordre public entspreche. Wie sich aus einer Note des französischen Aussenministeriums an die schweizerische Botschaft in Paris vom 30. Oktober 1974 ergebe, würden nach französischem Recht solche Ehen nicht anerkannt, sofern es sich nicht ausschliesslich um Staatsangehörige des betreffenden Landes handle.