Es handelte sich um eine Eheurkunde, nach welcher E. S., schweizerischer Staatsangehöriger, und G. O., norwegische Staatsangehörige, am 28. November 1974 in der norwegischen Botschaft in Paris die Ehe abgeschlossen haben, und um eine Geburtsurkunde betreffend das Kind A. O., geboren am 4. September 1973 in Schweden, Tochter der G. O. Als Vater ist im schwedischen Geburtsschein E. S. bezeichnet; die Legitimation sollte in der Schweiz nachgeholt werden. Im Verfahren nach Art.