SOG 1976 Nr. 23 Art. 7f NAG. Anerkennung einer von der norwegischen Botschaft in Paris vorgenommenen Trauung eines Schweizers mit einer Norwegerin in der Schweiz. Das Justizdepartement des Kantons Solothurn erhielt durch Vermittlung des Eidg, Amtes für das Zivilstandswesen zwei Urkunden, für die die Eintragung im Zivilstandsregister angeordnet werden sollte. Es handelte sich um eine Eheurkunde, nach welcher E. S., schweizerischer Staatsangehöriger, und G. O., norwegische Staatsangehörige, am 28. November 1974 in der norwegischen Botschaft in Paris die Ehe abgeschlossen haben, und um eine Geburtsurkunde betreffend das Kind A. O., geboren am 4. September 1973 in Schweden, Tochter der G. O.