Hinzu kommt, dass eine Nachtfahrt grundsätzlich erhöhte Gefahren birgt. Vom Stadion bis zur Badeanstalt existiert überhaupt keine Strassenbeleuchtung. Die Strecke Wengibrücke-Hauptbahnhof-Luzernstrasse ist eine der wichtigsten Verkehrsadern von Solothurn. Es wird nun geltend gemacht, dass der Beschuldigte keinem Fahrzeug begegnet sei und somit keine konkrete Gefahr geschaffen habe. Dies ist jedoch nicht von zentraler Bedeutung. Ausschlaggebend ist vielmehr die Schwere der abstrakten Gefährdung. Eine solche war zweifellos vorhanden. Auf den vom Beschuldigten befahrenen Strassen ist jederzeit mit Verkehr zu rechnen.