Schon deshalb habe dies störend wirken müssen. Es genüge, dass die PTT-Betriebe in ihren Dispositionen beeinträchtigt und gestört würden, indem Techniker und Messleute auf die Schadenstelle geschickt, Reparaturaufträge erteilt werden müssten und Büroarbeiten notwendig würden. Damit werde der sich mit dem technischen Betrieb direkt befassende administrative Betrieb gestört. Es spiele dabei keine Rolle, ob es sich um ein stillgelegtes, noch nicht oder schon im Betrieb stehendes Kabel handle. Nach dem Sinn des Gesetzes könne es nicht auf Zufälligkeiten, wie auf das Inbetrieb- oder Nichtinbetriebstehen, ankommen.