Dieser Bestimmung kommt weder grammatikalisch noch aus dem Zusammenhang ein solcher Sinn zu. Das Gesetz verbietet nirgends, dass ein Unverheirateter das Vorkaufsrecht -- überhaupt oder insbesondere zum privilegierten Preis -- ausübt. -- Was die faktische Lage betrifft: Der Kläger beruft sich darauf, dass er seine Mutter zu sich nehmen werde. Seine Mutter ist indessen 69 Jahre alt und gehbehindert. Das Gericht hat deshalb dem Experten die Frage gestellt, ob der Hof auch als Einmannbetrieb geführt werden könnte. Der Experte hat dies bejaht und hat darauf hingewiesen, dass es zahlreiche solche Einmannbetriebe gebe.