Was ihm noch fehlt, ist vermehrte praktische Erfahrung und vermehrte theoretische Kenntnisse. Bei der praktischen Erfahrung geht es insbesondere um das Einüben des Melkens; der Kläger versteht zwar grundsätzlich zu melken, hat aber mangels Übung zu wenig Kraft, um korrekt ausmelken zu können. Die fehlenden theoretischen Kenntnisse kann der Kläger mit dem Besuch eines Winterkurses der landwirtschaftlichen Schule (Kurs 2) erwerben. Der Experte sieht voraus, dass der Kläger bei seiner Begabung und seinen heutigen Kenntnissen die Fähigkeitsprüfung aller Wahrscheinlichkeit nach bestehen wird.