Er ist vom Experten und zweien von diesem beigezogenen Meisterbauern auf dem Hofe der landwirtschaftlichen Schule Wallierhof einer praktischen Prüfung unterzogen worden. Diese Prüfung entsprach faktisch der sogenannten Praxisprüfung, wie sie zur Zeit -- als Übergangslösung -- an Stelle der Lehrlingsprüfung abgelegt werden kann als Voraussetzung für die Zulassung zur Fähigkeitsprüfung. Der Kläger hat diese Prüfung nach der Auffassung des Experten und seiner Gewährsleute bestanden und hat die praktische Eignung zur Übernahme des väterlichen Hofes gezeigt. Was ihm noch fehlt, ist vermehrte praktische Erfahrung und vermehrte theoretische Kenntnisse.