SOG 1975 Nr. 7 Art. 12 Abs. 1 Bundesgesetz über die Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes. Zur Auslegung dieser Bestimmung in der Neufassung vom 9. Oktober 1972: - Anforderungen an den Beweis, dass der Wille zur Selbstbewirtschaftung vorhanden ist (Erw. 2); - Die Selbstbewirtschaftung muss nicht unbedingt sofort beginnen, darf indessen nicht auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden (Erw. 2); - Welche Bedeutung hat die Aufnahme des Begriffes der Eignung in den Gesetzestext? (Erw. 3); - Keine Voraussetzungen für die Bejahung der Eignung sind: Ablegung der landwirtschaftlichen Fähigkeitsprüfung oder Verheiratung? (Erw. 3a und b). XY verkaufte seinen Hof einer Aktiengesellschaft.