SOG 1975 Nr. 39 Art. 322 OR. Umrechnung des Monatslohns in Tageslohn. Der Kläger macht geltend, der Beklagte habe bei der Umrechnung des Monats- in den Tageslohn einen falschen (zu hohen) Divisor verwendet. Dadurch sei der umgerechnete Tageslohn zu niedrig ausgefallen. Nach dem Zeugnis von R.V. verwendete der Beklagte als Divisor anfänglich die Zahl 26. Diesen Divisor legt die SUVA ihren Umrechnungen zu Grunde; sie berechnet aber den Samstag auch als vollen Arbeitstag. Der Beklagte dividierte später den Monatslohn durch die Zahl 24. Er erkundigte sich schliesslich bei einem aargauischen Arbeitgeber-Verband, wo ihm erklärt wurde, dass die Zahl 22 der richtige Divisor sei.