Berufskrankheiten, welche nicht auf die genannten Stoffe oder Arbeiten zurückzuführen sind, sind nicht versichert. Nach dem Gerichtsexperten Prof. Dr. H. Herzog spielten Hausstaub-Antigene bei der Genese des Asthmas insofern eine Rolle, als sie eine latente, klinisch sich nicht manifestierende Polyallergie erzeugten. Ein Asthma im Sinne einer klinischen Krankheit sei erst später durch die Einwirkung eines zusätzlichen exogenen Trigger-Mechanismus in Form der Schädigung der Bronchialschleimhaut durch das inhalierte Spritzmittel M-Combi entstanden. Im Falle X.Y. bestehe ein sicherer Zusammenhang zwischen der Exposition gegen M-Combi und der chronisch asthmatischen Bronchitis.