Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 5.9.1974 (SOG 1974 Nr. 33) ausführlich zur Frage Stellung genommen, wann die Gemeinden gegen Entscheide der Departemente Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben können. Dabei wurde festgestellt, dass eine Gemeinde, abgesehen vom Fall, wo sie als Träger privater Rechte (wie ein Privater) auftritt, nur zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid eines Departementes legitimiert ist, wenn der anzufechtende Entscheid die Autonomie der Gemeinde berührt. Ist dies vorliegend der Fall?