Verwaltungsrechtssprechung, 3. A., S. 674 lit. c; Bettermann, Über die Legitimation zur Anfechtung von Verwaltungsakten, in "Der Staat als Aufgabe", Gedenkschrift für Max Imboden, S. 48 f.).Die Beschwerdeführerin hat zwar nicht exakt erklärt, gestützt auf welche gesetzlichen Vorschriften sie die Ergreifung von Massnahmen verlangt. Offenbar meint sie aber die Vorschriften des Wirtschaftsgesetzes über den Handel mit geistigen Getränken (§§ 82 ff.); andere Vorschriften kämen für ein wirtschaftspolizeiliches Verfahren des Polizeidepartementes, das die Beschwerdeführerin anstrebt, auch gar nicht in Frage.