SOG 1975 Nr. 33 § 12 VRG; §§ 82 ff. Wirtschaftsgesetz. Legitimation zur Anfechtung von Verfügungen, welche die Vorschriften des Wirtschaftsgesetzes über den Handel mit geistigen Getränken betreffen. Der Konkurrent ist zur Beschwerde nicht legitimiert. M. führt im Gebäude des Einkaufszentrums der W.-AG eine Drogerie und verkauft dort insbesondere Spirituosen. Er ist im Besitz eines Patentes für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern nach § 84 Abs. 1 lit. b des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit geistigen Getränken vom 6.12.1964 (Wirtschaftsgesetz, im folgenden abgekürzt mit WG).