... Wir möchten mit dieser Erhöhung der Zuschläge zum Pachtzins für auswärtige Jäger zweierlei erreichen: einmal... und zweitens soll mit diesem Fonds in gewissen Schadensfällen eingegriffen werden können." Daraus ergibt sich klar, dass keine Haftung des Staates für den ganzen Wildschaden geschaffen werden wollte, sondern dass durch die Anlegung dieses Fonds lediglich die Möglichkeit geschaffen werden sollte, Beiträge an solche Wildschäden zu entrichten.