Auch die Materialien sprechen nicht gegen diese Auslegung. Gewiss hatte man bei der Einführung der Bestimmung besonders die Wohn-Hochhäuser vor Augen, weil damals ein starker Trend zu Wohn-Hochhäusern bestand und auf das Problem der sehr hohen Bauten aufmerksam machte. Was aber bei den Wohn-Hochhäusern nach dem speziellen Bebauungsplan rief, das gilt - zum mindesten im Hauptpunkt, dem Landschaftsschutz - auch beim Industrie-Hochhaus. Die Anwendung der Bestimmung auf die Industriebauten wird keine allzugrossen praktischen Unzukömmlichkeiten (wegen Kompliziertheit des Verfahrens) geben: Man muss sich klar sein, dass Industriebauten von solcher Höhe die Ausnahme bilden.