Gerade die Erfahrungen aus den letzten Jahren (z. B. Kernkraftwerk, Kühlturm) haben gezeigt, dass besonders hohe Bauten nicht nur für die Standortgemeinde, sondern auch für die Nachbargemeinden wesentlich sind. Es ist auch denkbar, dass eine Gemeinde ihre Industriezone so anlegt, dass zwar für diese Gemeinde landschaftsschutzmässig keine Probleme entstehen können, wohl aber für die Nachbargemeinde. Im übrigen ist eine Industriezone, die ein derart grosses Ausmass hat wie diejenige von Däniken und die keine gemeinderechtliche Höhenbeschränkung kennt, überhaupt nur tragbar, wenn der Vorbehalt des § 27 Abs. 3 NBR spielt.