SOG 1975 Nr. 27 Art. 27 Abs. 2 BRB über administrative Ausführungsbestimmungen zum SVG. Dauer des Verbots, ein Motorfahrrad zu fahren, bei Rückfall innert kurzer Zeit. Keine analoge Anwendung von Art. 17 Abs. 1 lit. c SVG. Nach der Begründung des angefochtenen Entscheides befolgt das Polizeidepartement die Praxis, bei Fahrverboten für Motorfahrräder die Sperrfrist auf mindestens drei Monate festzusetzen, wenn innert zwei Jahren zum zweiten Mal ein Fahrverbot verfügt werden muss. Diese Praxis will sich an Art. 17 Abs. 1 lit.