auch muss sie auf eventuelle Beweisanträge eintreten. Der klassische Anwendungsfall ist derjenige des Motorfahrzeugführers, dem auf Grund einer Expertise der Ausweis auf unbestimmte Zeit entzogen worden ist. Wenn er nach 5 Jahren eine entsprechende Veränderung der Verhältnisse wenigstens glaubhaft machen kann, muss die Behörde darauf eintreten, und das heisst in erster Linie: die Durchführung einer neuen Expertise gestatten. Die Vorinstanz ist auf das Gesuch des Beschwerdeführers eingetreten. Sie hat das Gesuch materiell behandelt, indem sie verschiedene zweckmässige Beweismassnahmen angeordnet hat: