Spielsalon dar; beim Spielsalon brauche es vom Begriff her eine Mehrheit von Spielgeräten. Allein, wenn ein Apparat mit Gewinnaussicht auch nur einzeln in einer Wirtschaft (oder in einem andern öffentlichen Lokal) aufgestellt wird, macht er eben durch seine besondere Attraktivität diese Wirtschaft (oder dieses -öffentliche Lokal) zum Spielsalon. Zum mindesten besteht vom polizeilichen Zweck der Gesetzesbestimmung und der Verordnung her gesehen kein wesentlicher Unterschied mehr zwischen einer solchen Situation und einem "Salon" mit mehreren Spielgeräten, und man kann deshalb zum mindesten von einer wesentlichen Analogie zu einem Spielsalon sprechen.